Polizist spionierte mir
nach:
Neue Zwangsanmeldung!
Nachdem der damalige
Zwangsanmelde-Blog ja durch den NDR-Justitiar massiv zensiert wurde, habe ich vom NDR
nun wieder die Gelegenheit erhalten, erneut in einem Blog eine Zwangsanmeldung zu
dokumentieren. Damals war ich "Teilnehmer" Nr. 151 806 585,
diesmal werde ich als "Teilnehmer" Nr. 480 962 020 bezeichnet. Das Verfahren der TNNr. 151 806 585 ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Nachdem der NDR das Verwaltungsgerichtsverfahren verloren hatte, ist er in die Berufung gegangen. Da wird es demnächst zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht kommen. Ich melde mich, wenn es soweit ist. Außerdem war ja erst kürzlich das Verwaltungsauskunftserzwingungsverfahren gegen mich beendet worden. Ich möchte in diesem Zusammhang nochmal auf die allgemeinen Hinweise zum Thema Zwangsanmeldungen hinweisen. Nun aber zu dem neuen Verfahren gegen mich:
Das neue Zwangsanmeldetagebuch
26. Mai 2011 Wie aus der Überschrift zu ersehen ist, spielt diesmal die Hamburger Polizei eine ganz entscheidende Rolle dabei. Ein Polizist hat über eine Halteranfrage herausgefunden, welches Kennzeichen mein damaliges Auto hatte. Er ist daraufhin außerhalb seines Reviers auf die Suche gegangen und ist "fündig" geworden. Ich bin übrigens seit Mitte Mai 2009, also seit 2 Jahren autofrei und ein Fan von Bussen und Bahnen in Hamburg, die bekanntlich vom HVV betrieben werden. Außerdem habe ich eine verbilligte Dauerfahrkarte als Promotionsstudent. Aber das nur nehenbei. Hier nun das triumphale Schreiben des NDR vom letzten Dezember mit der Ankündigung, dass man mich nun endlich wieder ins Boot holen, und als Sklave für sich arbeiten lassen möchte. Seit meiner Abmeldung im April 2005 bin ich ja ein freier Mann. Leider musste ich einiges schwärzen, doch dazu mehr in der Offenen Email an den NDR-Intendanten Lutz Marmor etwas weiter unten.
Interessant, gell? Solche eigenmächtigen "Anmeldungen" (Zwangsanmeldungen) sind im RfGebStV überhaupt nicht vorgesehen. Man hätte ggf. über § 4 Abs. 5 RfGebStV ein Verwaltungszwangsverfahren zur Erlangung von Auskünften durchführen können. Da ich kein "Teilnehmer" bin, auch das nur, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vorliegen, dass ich Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halte. Da ich seit nun 2 Jahren überhaupt kein Auto mehr für den Einbau eines Rundfunkgerätes bereithalte und die vorliegenden Informationen vollkommen unseriös sind, wäre ein solches Auskunftserzwingungsverfahren ohnehin mit großen Risiken für die Anstalt verbunden. Einfach Anmelden ist da natürlich praktischer. Und es wird eben seeehr viel Geld benötigt! Da nimmt man es denn eben nicht so genau... Auf dieses Schreiben habe ich gar nicht geantwortet, weil es eh sinnlos gewesen wäre. Es folgten dann drei Briefchen von der GEZ mit "Bestätigung der Anmeldung", "Kontoauszug" und einer "Zahlungserinnerung". Auch darauf habe ich nicht geantwortet, weil keine Rechtsmittelbelehrung enthalten war und auf solche Beschwerden fast immer computergenerierte, sinnnlose Antwortschreiben folgen. Nochmal kurz was zu dem Polizisten: Eigentlich habe ich vor der Arbeit der Polizei großen Respekt. Ich denke sogar, dass wir in Deutschland eine der besten und zuverlässigsten Polizeien der Welt haben. Und sie sind chronisch unterbezahlt und (normalerweise) auch chronisch überlastet (sieht man von diesem Polizisten mal ab, der wohl mit seiner normalen Arbeit nicht richtig ausgefüllt war). Ich habe mal ausgerechnet, wie die Relationen eines Polizistengehaltes zu dem Beuteanteil von Harald Schmidt ist, dem der Polizist ja so gerne dienen wollte: Ein Kriminalhauptkommissar verdient jährlich rund 45.000 Euro Brutto. Harald Schmidt kriegt für Lau jährlich 9.000.000 Euro. Hierfür könnte man 200 Kriminalhauptkommissare bezahlen (selber ausrechnen, wer's nicht glaubt)! Am 7. Mai 2011 (also fast ein halbes Jahr nach der Ankündigung) erhielt ich dannn endlich den rechtsmittelfähigen Bescheid:
Die Rechtsmittelbelehrung steht übrigens auf der Rückseite und lautet, dass man innerhalb eines Monats nach Erhalt beim NDR oder der GEZ Widerspruch einlegen kann. Diese Frist sollte man unbedingt einhalten, sonst ist man plötzlich "Teilnehmer" - und da kommt man nur schwer wieder raus! Der Widerspruch ist in jedem Fall kostenfrei. Wie man im Bescheid sieht, wird stark rückdatiert und es gibt keinen Poststempel auf dem Umschlag, sondern nur einen Aufdruck. Früher waren es in vielen Fällen 11 Tage, jetzt immerhin noch fast eine Woche. Auch stressig: Bereits nach 2 Wochen wird die Vollstreckung angedroht, was mich bei meiner ersten Zwangsanmeldung noch etwas nervös gemacht hatte. Ich erkundigte mich damals deswegen beim Verwaltungsgericht und erhielt folgende interessante Auskunft vom Richter:
So kann man bei der zweiten Zwangsanmeldung immerhin auf die Erfahrungen der ersten Zwangsanmeldung zurückgreifen, was einen Vorteil gegenüber Erstbetroffenen darstellt. Also diesbezüglich Entspannung. Hier nun mein neues Widerspruchsschreiben:
Wenn ich solche Blogs schreibe, brauche ich ein Gegenüber, mit dem ich kommunizieren kann. Das letzte mal war es der Justitiar des NDR. Da er mir aber mit einer 50.000 Euro Abmahnung kam, weil ich seinen Namen nicht unkenntlich gemacht hatte, und mich später vor dem Hamburger Landgericht verklagte, wende ich mich diesmal an den Intendanten Lutz Marmor, in der Hoffnung, bei ihm auf mehr hanseatische Gelassenheit zu stoßen. Schließlich ist der Intendant einer Landesrundfunkanstalt eine unmittelbare Person der Zeitgeschichte und darf, glaube ich (hoffe ich!), auch mit seinem Namen genannt werden. Irgend jemand muss doch mit seinem Namen dafür einstehen, was der NDR macht! Ich habe ihm heute eine Offene Email geschrieben.. Zunächst der Link auf die reine Textform der Mail zur besseren Lesbarkeit. Hier nun die eigentliche Offene Email mit allen CC-Empfängern, die eine Kopie erhalten haben:
Ich bin mal gespannt, wie das weitergeht...! |
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Die Links sind dabei beizubehalten.
Diese Erlaubnis darf ich nicht wiederholen, wenn ein Verbot bereits greift.